Gesundheitskarte (eGK)
Benötigt wird die Gesundheitskarte (eGK) des Kindes, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen.
Es ist keine Überweisung des Haus- oder Facharztes erforderlich.
Wenn Befunde von anderen Behandlern vorliegen, bitte als Kopie mitbringen.
Anfahrt/ Angang
Die Praxis liegt anonym gestaltet hinter einer schützenden Hecke.
Autofahrer: Parken Sie bitte auf der Praxiseinfahrt Birkenallee 39. Die Hausnummer hängt am Garagentor. Ein Holzsteg führt Sie an der Praxis entlang zum Eingang.
Fußgänger und Fahrradfahrer: Biegen Sie von der Birkenallee in die Elbingerstraße. Die Praxis ist dann das erste Haus auf der rechten Seite.
Eine Bitte: Kommen Sie bitte zeitnah, d.h. auch nicht zu früh. Wenn ich noch in Behandlungen bin, kann ich die Tür nicht öffnen.
Leistungsanspruch gesetzlich Krankenversicherter
Die Kostenübernahme für sämtliche Leistungen erfolgt durch die Krankenkasse.
Kosten bei Privatversicherten und Beihilfeversicherte
Bei Privatversicherten hängt die Kostenübernahme von den Versicherungsbedingungen und dem Versicherungstarif ab. Privatversicherte sind selbst zuständig, die Kostenübernahme vor Beginn der Behandlung abzuklären. Dies gilt auch für die Beihilfe. Im Vorfeld sollten Sie sich die Kostenübernahme für eine Psychotherapie für Kinder bzw. Jugendliche schriftlich bestätigen lassen.
Dauer einer Psychotherapie
Kurzzeittherapie: Bis 24 Behandlungen plus bis 6 begleitende Psychotherapie der Bezugspersonen.
Langzeittherapie bei Kindern: Bis 150 Behandlungen plus bis 38 begleitende Psychotherapie der Bezugspersonen.
Langzeittherapie bei Jugendlichen: Bis 180 Behandlungen plus bis 45 begleitende Psychotherapie der Bezugspersonen.
Langzeittherapie bei jungen Erwachsenen bis 21 Jahre: Bis 180 Behandlungen.
Psychotherapeutische Akutbehandlung: Bei dringendem Behandlungsbedarf kann eine Akutbehandlung bis zu 12 Behandlungen ohne Antrag erfolgen.
Sitzungsdauer und Sitzungsfrequenz
Für die psychotherapeutischen Termine ist eine Sitzungsdauer von 50 Minuten vorgesehen.
In der Regel finden die Sitzungen einmal in der Woche und bei Bezugspersonen alle vier Wochen statt. Die Häufigkeit der Sitzungen kann allerdings in besonderen Fällen auch verändert werden.
Antrag für eine Psychotherapie
Alle nötigen Antragsunterlagen erhalten Sie von mir! Diese werden von mir gesammelt an Ihre Krankenkasse geschickt.
Antrag Versicherter: Das Formular müssen beide Sorgeberechtigten unterschreiben. Ab 15 Jahre können gesetzlich versicherte Jugendliche die Psychotherapie selbstständig beantragen.
Antrag Psychotherapeut: Das Formular fülle ich aus.
Konsiliarbericht: Das Formular wird von einem (Kinder-) Arzt ausgefüllt. Am besten von dem Arzt, welcher den Patienten gut kennt. Es dient der Abklärung von körperlichen (Begleit-) Erkrankungen, Entwicklungsauffälligkeiten und psychosomatischen Symptomen aus Sicht des Arztes.
Besonderheit bei Langzeittherapie: Ein Fachbericht wird von mir in anonymisierter Form in einem verschlossenen Umschlag an einen neutralen Gutachter geschickt. Der Gutachter bestimmt, ob die Kostenzusage durch Ihre Krankenkasse erfolgen wird.
Was erfährt die Krankenkasse: Name, Versicherungsnummer, Anschrift, Geburtsdatum, Diagnose(n), Therapieverfahren und beantragte Stundenzahl.
Verbindlichkeit
Wenn die Entscheidung für eine Psychotherapie getroffen ist wird der Rahmen für alle Beteiligten verbindlich in einem Behandlungsvertrag festgelegt.
An einem festgelegten Tag und zu einer bestimmten Uhrzeit findet für das Kind, den Jugendlichen oder jungen Erwachsenen eine Einheit pro Woche statt. Die Termine für die Bezugspersonen finden alle vier Wochen statt und werden abgesprochen.
Schweigepflicht
Eine Psychotherapie ist durch die gesetzliche Schweigepflicht des Psychotherapeuten geschützt (§ 203 Strafgesetzbuch). Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten damit einen abgeschirmten und geschützten Rahmen. Hier können sie Vertrauen aufbauen, um ihre Probleme, Ängste und Not zu zeigen. Alles, was im therapeutischen Raum besprochen oder im therapeutischen Spiel dargestellt wird, bleibt ebenso vertraulich wie der Inhalt der Elterngespräche.
Zusammenarbeit mit anderen (Fach-) Personen und Ärzten kann möglich und wichtig sein. Diese wird jedoch nur nach Ihrer/Deiner (schriftlichen) Zustimmung erfolgen.